In Schleswig-Holstein hat sich ein Milchviehbetrieb mit einer Kleinwindkraftanlage und einer Leistung von 100 Kilowatt (kW) ein Stück unabhängiger vom Netzstrombezug gemacht. Wie das Kleinwindkraft-Portal mitteilte, setzt der Hof außerdem auf Photovoltaik und Biogas.
Der jährliche Stromverbrauch des Hofs liege bei rund 250.000 Kilowattstunden (kWh). Die größten Stromverbraucher seien die Melkmaschine, die Milchkühlung und die Biogasanlage. Für den Landwirt hätten vor allem zwei Faktoren die Entscheidung für eine Kleinwindanlage beeinflusst. Zum einen war dies der Wunsch nach einer möglichst hohen Eigenstromproduktion, um die Abhängigkeit vom Stromversorger zu reduzieren. Zum anderen wollte er die am Standort reichlich vorhandene Ressource Wind sinnvoll nutzen.
Mit einer geplanten Windstromproduktion von rund 200.000 bis 250.000 kWh lasse sich ein Großteil des Stroms direkt auf dem Hof verbrauchen. Genau dieser hohe Eigenverbrauchsanteil sei ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit der Kleinwindkraftanlage.
Der Betrieb verfüge ferner über drei Erzeugungstechnologien: Wind, Photovoltaik und Biogas. Eine Photovoltaikanlage mit 75 kW Leistung dient der Eigenstromversorgung. Eine zweite, größere Anlage mit 210 kW speist den erzeugten Strom vollständig ins Netz ein aufgrund des hohen Einspeisetarifs.
Das auf dem Hof erzeugte Biogas komme in eigenen Blockheizkraftwerken (BHKW) zum Einsatz. Der Strom fließe teilweise in den Eigenbedarf, teils ins öffentliche Stromnetz gegen Vergütung.
Eigenbedarf: erst Wind, dann Photovoltaik
Das Energiemanagement des Hofs folge dabei einer klaren Priorität. Für den Eigenbedarf werde zuerst der Strom der Windanlage verwendet, dann Photovoltaik und zuletzt Biogas. Diese Reihenfolge maximiere die Erlöse aus der Einspeisung des Biogasstroms und senke gleichzeitig die Strombezugskosten. Ein Stromspeicher sei noch nicht vorhanden.
Bei der Kleinwindkraftanlage handele es sich um ein Modell NPS 100-24 des Herstellers Northern Power Systems. Die Anlage hat eine Nennleistung von 95 kW (bei Wind von 12 m/s) und einen Rotordurchmesser von 24,4 Metern. Die Nabenhöhe beträgt 37 Meter. Ferner liege die Gesamthöhe bis zur höchsten Flügelspitze bei 49 Metern. Technisch setze die Anlage zudem auf ein getriebeloses Konzept.
Die schlüsselfertigen Gesamtkosten der Anlage belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Das Fundament und die Kabelverlegung habe der Landwirt in Eigenregie organisiert. Öffentliche Fördergelder habe er für das Projekt nicht in Anspruch genommen. Der Wartungsaufwand falle dank der getriebelosen Bauweise gering aus und liege pro Jahr bei 3.500 bis 4.500 Euro. Die Wartung erfolge über eine interne Leiter im Turm. Einzig die Beläge der hydraulischen Bremsanlage müssten alle fünf Jahre erneuert werden.
Von den erwarteten 200.000 kWh Stromertrag sollen etwa 120.000 kWh direkt auf dem Hof dem Eigenbedarf dienen. Bei einem Strombezugspreis von 25 Cent pro Kilowattstunde ergebe sich allein durch den vermiedenen Stromeinkauf eine jährliche Ersparnis von rund 30.000 Euro. Die Stromgestehungskosten liegen je nach Ertragsannahme zwischen 8 und 11 Cent pro Kilowattstunde. Die Amortisation liege damit bei etwa 9 bis 11 Jahren.
Baugenehmigung: Gerichtsurteile notwendig
Die Baugenehmigung war der schwierigste Teil des Projekts. Vom ersten Antrag bis zur Inbetriebnahme vergingen fünfeinhalb Jahre – einschließlich zweier Gerichtsverfahren. Das Kernproblem: Die Behörde lehnte den Antrag ab, weil der Flächennutzungsplan keine Windkraftnutzung vorsah. Paradox, denn in nur einem Kilometer Entfernung stehen mehrere Großwindanlagen.
Dahinter stecke ein häufiges Missverständnis: Flächennutzungspläne für Großwindkraft gelten nicht automatisch für Kleinwindanlagen. Gerichte haben jedoch klargestellt, dass Kleinwindanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig sein können – insbesondere in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb.
Reinout Oussoren, Geschäftsführer von Northern Power Systems, klagt über die die deutschen Behörden. In Italien oder Grossbritannien, wo das Unternehmen die meisten Kleinwindkraftanlagen installiert hat, werde die Baugenehmigung für Kleinwindanlagen in der Regel innerhalb von sechs Monaten erteilt, maximal in neun Monaten. „In Deutschland muss sich etwas ändern, sonst hat dezentrale Windkraft als klimafreundliche Option wenig Zukunft“, so Oussoren. Der Landwirt habe den Rechtsweg nur mit Unterstützung eines befreundeten Anwalts und eines lokalen Architekten durchgehalten.
Die Windanlage sei an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Das Kabel vom Turm bis zum Einspeisepunkt habe eine Länge von rund 130 Metern. Beim Anschluss der Anlage habe es keine Probleme mit dem Netzbetreiber gegeben. Sie ist seit Mai 2025 in Betrieb.
Insgesamt betreibe der Hof eine beachtliche Erzeugungsleistung: 210 kW Photovoltaik-Einspeisung, mehrere Blockheizkraftwerke und nun zusätzlich 100 kW Windkraft. Für diese Menge an dezentraler Erzeugung reiche ein einzelner Netzübergabepunkt nicht aus. Der Betrieb verfügt deshalb über drei Trafostationen, die als Übergabepunkte zwischen dem hofeigenen Niederspannungsnetz und dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers dienen.
Quelle: Kleinwindkraft-Portal | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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