Was wollen wir?

Die Gründungsidee der Sachverständigen lag darin, nach zahlreichen Erfahrungen mit MAJOR BLADE DAMAGES latente Schadenserien einzudämmen, nach deren Ursachen zu suchen und phänomenologische Kategorien zu beschreiben. Sie stützen sich dabei auf die Definition der Schadensklassen des Sachverständigenbeirats des Bundesverbands WindEnergie e.V.

Grundlage und Alleinstellungsmerkmal der HMS ist die Erfahrung aus der Luftfahrt in Konstruktion, Dimensionierung, FEM Simulation, versuchstechnische Nachweisführung, Musterzulassung und Typenzertifizierung, Bauweisen und Fertigungstechnologien und über Jahrzehnte gesammelte unabhängige Großschadensbegutachtung für Anlagenhersteller, Versicherungen und Betreiber.

Die Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte des Vereins haben sich im Sinne eines Incubators für Nachhaltige Technologien weiter entwickelt und reichen heute weit über die Bereiche AVIATION und WIND ENERGIE hinaus.

Mittwoch, 8. April 2026

Kleinwindkraft: Milchviehbetrieb versorgt sich mit 100 kW-Anlage



In Schleswig-Holstein hat sich ein Milchviehbetrieb mit einer Kleinwindkraftanlage und einer Leistung von 100 Kilowatt (kW) ein Stück unabhängiger vom Netzstrombezug gemacht. Wie das Kleinwindkraft-Portal mitteilte, setzt der Hof außerdem auf Photovoltaik und Biogas.

Der jährliche Stromverbrauch des Hofs liege bei rund 250.000 Kilowattstunden (kWh). Die größten Stromverbraucher seien die Melkmaschine, die Milchkühlung und die Biogasanlage. Für den Landwirt hätten vor allem zwei Faktoren die Entscheidung für eine Kleinwindanlage beeinflusst. Zum einen war dies der Wunsch nach einer möglichst hohen Eigenstromproduktion, um die Abhängigkeit vom Stromversorger zu reduzieren. Zum anderen wollte er die am Standort reichlich vorhandene Ressource Wind sinnvoll nutzen.

Mit einer geplanten Windstromproduktion von rund 200.000 bis 250.000 kWh lasse sich ein Großteil des Stroms direkt auf dem Hof verbrauchen. Genau dieser hohe Eigenverbrauchsanteil sei ein zentraler Hebel für die Wirtschaftlichkeit der Kleinwindkraftanlage.

Der Betrieb verfüge ferner über drei Erzeugungstechnologien: Wind, Photovoltaik und Biogas. Eine Photovoltaikanlage mit 75 kW Leistung dient der Eigenstromversorgung. Eine zweite, größere Anlage mit 210 kW speist den erzeugten Strom vollständig ins Netz ein aufgrund des hohen Einspeisetarifs.

Das auf dem Hof erzeugte Biogas komme in eigenen Blockheizkraftwerken (BHKW) zum Einsatz. Der Strom fließe teilweise in den Eigenbedarf, teils ins öffentliche Stromnetz gegen Vergütung.

Eigenbedarf: erst Wind, dann Photovoltaik

Das Energiemanagement des Hofs folge dabei einer klaren Priorität. Für den Eigenbedarf werde zuerst der Strom der Windanlage verwendet, dann Photovoltaik und zuletzt Biogas. Diese Reihenfolge maximiere die Erlöse aus der Einspeisung des Biogasstroms und senke gleichzeitig die Strombezugskosten. Ein Stromspeicher sei noch nicht vorhanden.

Bei der Kleinwindkraftanlage handele es sich um ein Modell NPS 100-24 des Herstellers Northern Power Systems. Die Anlage hat eine Nennleistung von 95 kW (bei Wind von 12 m/s) und einen Rotordurchmesser von 24,4 Metern. Die Nabenhöhe beträgt 37 Meter. Ferner liege die Gesamthöhe bis zur höchsten Flügelspitze bei 49 Metern. Technisch setze die Anlage zudem auf ein getriebeloses Konzept.

Die schlüsselfertigen Gesamtkosten der Anlage belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Das Fundament und die Kabelverlegung habe der Landwirt in Eigenregie organisiert. Öffentliche Fördergelder habe er für das Projekt nicht in Anspruch genommen. Der Wartungsaufwand falle dank der getriebelosen Bauweise gering aus und liege pro Jahr bei 3.500 bis 4.500 Euro. Die Wartung erfolge über eine interne Leiter im Turm. Einzig die Beläge der hydraulischen Bremsanlage müssten alle fünf Jahre erneuert werden.

Von den erwarteten 200.000 kWh Stromertrag sollen etwa 120.000 kWh direkt auf dem Hof dem Eigenbedarf dienen. Bei einem Strombezugspreis von 25 Cent pro Kilowattstunde ergebe sich allein durch den vermiedenen Stromeinkauf eine jährliche Ersparnis von rund 30.000 Euro. Die Stromgestehungskosten liegen je nach Ertragsannahme zwischen 8 und 11 Cent pro Kilowattstunde. Die Amortisation liege damit bei etwa 9 bis 11 Jahren.

Baugenehmigung: Gerichtsurteile notwendig

Die Baugenehmigung war der schwierigste Teil des Projekts. Vom ersten Antrag bis zur Inbetriebnahme vergingen fünfeinhalb Jahre – einschließlich zweier Gerichtsverfahren. Das Kernproblem: Die Behörde lehnte den Antrag ab, weil der Flächennutzungsplan keine Windkraftnutzung vorsah. Paradox, denn in nur einem Kilometer Entfernung stehen mehrere Großwindanlagen.

Dahinter stecke ein häufiges Missverständnis: Flächennutzungspläne für Großwindkraft gelten nicht automatisch für Kleinwindanlagen. Gerichte haben jedoch klargestellt, dass Kleinwindanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich zulässig sein können – insbesondere in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb.

Reinout Oussoren, Geschäftsführer von Northern Power Systems, klagt über die die deutschen Behörden. In Italien oder Grossbritannien, wo das Unternehmen die meisten Kleinwindkraftanlagen installiert hat, werde die Baugenehmigung für Kleinwindanlagen in der Regel innerhalb von sechs Monaten erteilt, maximal in neun Monaten. „In Deutschland muss sich etwas ändern, sonst hat dezentrale Windkraft als klimafreundliche Option wenig Zukunft“, so Oussoren. Der Landwirt habe den Rechtsweg nur mit Unterstützung eines befreundeten Anwalts und eines lokalen Architekten durchgehalten.

Die Windanlage sei an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Das Kabel vom Turm bis zum Einspeisepunkt habe eine Länge von rund 130 Metern. Beim Anschluss der Anlage habe es keine Probleme mit dem Netzbetreiber gegeben. Sie ist seit Mai 2025 in Betrieb.

Insgesamt betreibe der Hof eine beachtliche Erzeugungsleistung: 210 kW Photovoltaik-Einspeisung, mehrere Blockheizkraftwerke und nun zusätzlich 100 kW Windkraft. Für diese Menge an dezentraler Erzeugung reiche ein einzelner Netzübergabepunkt nicht aus. Der Betrieb verfügt deshalb über drei Trafostationen, die als Übergabepunkte zwischen dem hofeigenen Niederspannungsnetz und dem Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers dienen.

Quelle: Kleinwindkraft-Portal | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Sonntag, 8. Februar 2026

Gerichtsfeste NDT Methode zur objektiven Feststellung der Schadenstiefe bei Blitztreffern an Vestas Rotorblättern

Zielsetzung

Die Implementierung einer NDT-Methode muss folgende Anforderungen

erfüllen:

Vollständige Herstellerunabhängigkeit: Die Prüfmethode darf weder

organisatorisch noch wirtschaftlich von Vestas oder anderen Rotorblattherstellern

abhängig sein

Transparenz: Vollständige Nachvollziehbarkeit der Prüfergebnisse für alle Parteien

Zerstörungsfreiheit: Keine Beeinträchtigung der Rotorblattstruktur

Gerichtsverwertbarkeit: Erfüllung aller normativen Anforderungen und Akkreditierungen

Technische Eignung: Zuverlässige Erkennung von Blitzschäden, Delaminationen,

Rissen und inneren Strukturschäden

Empfohlene NDT-Prüfmethoden

Analog zu den fortgeschrittenen Ultraschalltechniken der UMEDIA-Gruppe (Spanish

National Research Council CSIC), wie sie von Dr. Jorge Camacho entwickelt

wurden, empfehlen wir folgende herstellerunabhängige Prüfverfahren:

1. Phased-Array-Ultraschall (PAUT) mit Full Matrix Capture

Technische Beschreibung:• Hochauflösende 3D-Bildgebung der Rotorblattstruktur

• Erkennung von Delaminationen, Rissen, Blitzkanälen und Matrixschäden

• Präzise Tiefenbestimmung und Ausdehnung der Schäden

• Dokumentation der Schadensprogression

Vorteile:

• Standardisiertes Verfahren nach DIN EN 1330-4

• Vollständig herstellerunabhängig durchführbar

• Breite Verfügbarkeit zertifizierter Prüfdienstleister

2. Air-Coupled Ultrasound (berührungslose Ultraschallprüfung)

Technische Beschreibung:

• Berührungslose Prüfung ohne Koppelmedium

• Schnelle Großflächeninspektion

• Ideal für schwer zugängliche Bereiche und komplexe Geometrien

Vorteile:

• Zeiteffizient bei großen Prüfflächen

• Keine Oberflächenvorbereitung erforderlich

3. Lock-In Thermografie

Technische Beschreibung:

• Aktive Thermografie mit modulierter Anregung

• Detektion von subsurface-Schäden durch Wärmeanomalien

• Visualisierung von Delaminationen und Rissen

Vorteile:

• Komplementär zu Ultraschallverfahren

• Schnelle Übersichtsaufnahmen großer Bereiche

• Besonders sensitiv für flächige Defekte

4. Unabhängige Prüfinstitute in Deutschland

Um die vollständige Herstellerunabhängigkeit zu gewährleisten, empfehlen wir die

Beauftragung eines der folgenden akkreditierten Institute:

Institut Kompetenzbereich Status

Fraunhofer IWES Institut für Windenergiesysteme,

Bremerhaven Öffentliche Forschungseinrichtung, herstellerunabhängig,

Advanced UT


Fraunhofer IZFP Institut für Zerstörungsfreie

Prüfverfahren, Saarbrücken.

Öffentliche Forschungseinrichtung,

Entwicklung innovativer NDT-

Methoden herstellerunabhängig


TÜV SÜD / Rheinland / NORD

Akkreditierte Prüfstellen für

WEA-Komponenten, PAUT,

Thermografie

Notified Body, ISO

17020/17025 akkreditiert


DEKRA Industrial Zerstörungsfreie

Werkstoffprüfung, Advanced

UT, Thermografie

ISO 17020/17025

akkreditiert


5. Anforderungen an die Prüfdokumentation

Für die gerichtliche Verwertbarkeit muss die Prüfdokumentation folgende Elemente

enthalten:

5.1 Normative Grundlagen

• Prüfverfahren nach DIN EN 1330-4 (Ultraschallprüfung)

• DIN EN ISO 9712 (Qualifizierung und Zertifizierung von Personal für die

zerstörungsfreie Prüfung)

• DIN EN ISO 17020 (Konformitätsbewertung – Anforderungen an verschiedene

Typen von Stellen)

• DIN EN ISO 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und

Kalibrierlaboratorien)

5.2 Personelle Qualifikationen

• Nachweis der Prüfpersonal-Zertifizierung (ISO 9712 Level 2 oder Level 3)

• Unabhängigkeitserklärung des Prüfpersonals

• Nachweis der Erfahrung mit Rotorblattprüfungen

5.3 Technische Dokumentation

• Detaillierte Beschreibung der Prüfmethodik

• Kalibrierung der Prüfgeräte (inkl. Kalibriernachweise)• Reproduzierbare Messergebnisse mit statistischer Auswertung

• Fotografische/videografische Dokumentation

• 3D-Visualisierung der Schadensbereiche

• Schadensbewertung nach anerkannten Kriterien

6. Vorschlag zur Implementierung

6.1 Phase 1: Auswahl des Prüfinstituts (2 Wochen)

• Einholung von Angeboten der oben genannten Institute

• Prüfung der Akkreditierungen und Referenzen

• Abstimmung mit allen Prozessparteien (Baloise, Vestas, ENTEGA)

• Beauftragung eines neutralen Instituts

6.2 Phase 2: Vorbereitung der Prüfung (1 Woche)

• Festlegung des Prüfumfangs und der Prüfpositionen

• Erstellung eines Prüfplans

• Organisation des Zugangs zu den betroffenen Anlagen

• Bereitstellung von Referenzdokumentation (sofern vorhanden)

6.3 Phase 3: Durchführung der Prüfung (2-3 Wochen)

• Vor-Ort-Prüfung der Rotorblätter

• Kombination von PAUT, Air-Coupled UT und Lock-In Thermografie

• Laufende Dokumentation und Zwischenberichte

• Möglichkeit zur Anwesenheit aller Parteien während der Prüfung

6.4 Phase 4: Auswertung und Berichtserstellung (2 Wochen)

• Detaillierte Auswertung der Prüfergebnisse

• Erstellung eines gerichtsverwertbaren Prüfberichts

• Schadensbewertung und Handlungsempfehlungen

• Präsentation der Ergebnisse für alle Parteien

7. Erwartete Vorteile und Mehrwert

• Beendigung der Pattsituation und Reduzierung der Betriebsunterbrechungsverluste

• Transparente, gerichtsverwertbare Beweislage

• Grundlage für fundierte Entscheidungen über Reparatur oder ErsatzFür alle Prozessparteien:

• Neutrale, wissenschaftlich fundierte Schadensbewertung

• Beschleunigung von Rechtsstreitigkeiten durch eindeutige Beweismittel

• Vergleichbarkeit mit internationalen Standards (analog UMEDIA/CSIC)

• Vermeidung zukünftiger Abhängigkeiten von Herstellern

8. Kostenschätzung

Die Kosten für eine herstellerunabhängige Prüfung variieren je nach Umfang und

gewähltem Institut. Folgende Orientierungswerte können angenommen werden:

PAUT-Prüfung pro Rotorblatt: 8.000 – 15.000 EUR

Thermografie pro Rotorblatt: 3.000 – 6.000 EUR

Berichtserstellung und Gutachten: 5.000 – 10.000 EUR

Gesamtkosten pro WEA (3 Blätter): ca. 30.000 – 60.000 EUR

Diese Investition ist angesichts der laufenden Betriebsunterbrechungsverluste und

der Bedeutung für den Rechtsstreit als wirtschaftlich vertretbar einzustufen.

9. Empfehlung

Wir empfehlen nachdrücklich die unverzügliche Beauftragung einer

herstellerunabhängigen Prüfung durch das Fraunhofer IWES oder einen

gleichwertigen akkreditierten Prüfdienstleister.

Die kombinierte Anwendung von Phased-Array-Ultraschall und Lock-In Thermografie

bietet die bestmögliche Grundlage für eine transparente, reproduzierbare und

gerichtsverwertbare Schadensbewertung. Diese Methoden sind international

etabliert, normativ abgesichert und vollständig herstellerunabhängig durchführbar.

Durch die Implementierung dieser Prüfmethode wird die derzeitige Pattsituation

aufgelöst und eine sachgerechte Lösung des Rechtsstreits ermöglicht, was zu einer

schnellen Wiederaufnahme des Vollbetriebs und der Minimierung weiterer

wirtschaftlicher Schäden führt.

10. Nächste Schritte

1. Abstimmung mit allen Prozessparteien über die Beauftragung einer unabhängigen

Prüfung

2. Einholung von konkreten Angeboten der empfohlenen Institute

3. Auswahl und Beauftragung des Prüfinstituts

4. Zeitnahe Durchführung der Prüfung

5. Gemeinsame Auswertung der Ergebnisse