Was wollen wir?

Die Gründungsidee der Sachverständigen lag darin, nach zahlreichen Erfahrungen mit MAJOR BLADE DAMAGES latente Schadenserien einzudämmen, nach deren Ursachen zu suchen und phänomenologische Kategorien zu beschreiben. Sie stützen sich dabei auf die Definition der Schadensklassen des Sachverständigenbeirats des Bundesverbands WindEnergie e.V.

Grundlage und Alleinstellungsmerkmal der HMS ist die Erfahrung aus der Luftfahrt in Konstruktion, Dimensionierung, FEM Simulation, versuchstechnische Nachweisführung, Musterzulassung und Typenzertifizierung, Bauweisen und Fertigungstechnologien und über Jahrzehnte gesammelte unabhängige Großschadensbegutachtung für Anlagenhersteller, Versicherungen und Betreiber.

Die Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte des Vereins haben sich im Sinne eines Incubators für Nachhaltige Technologien weiter entwickelt und reichen heute weit über die Bereiche AVIATION und WIND ENERGIE hinaus.

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Überall Drohnen – wirklich?

(Von unserem Mitglied Matthias Vyshnevskyy, Möhlin, Schweiz)
Seenot-Rettungsdrohne (schwimmfähig)
Drohnen sind inzwischen so etwas wie ein Allheilmittel, z.B. Kommt die Post nicht zu mir auf die Insel: Paket-Drohne rufen...
Terroristen im Ausland wegbomben: Killer-Drohne losschicken...
Sich dafür revanchieren: Terror-Drohne zurückschicken, usw.

Ob das aber alles Sinn macht, hängt davon ab, wie man ganz grundsätzliche Fragen beantwortet:
Ist es ethisch richtig unbemannte Systeme dort einzusetzen, wo Menschen sind?
Und wenn´s nur ums Geld geht: sind Drohnen wirklich billiger?


Zugegeben, die Killer-Drohne ist nur eine Option für richtige Staaten (sonst ist es wieder die Terror-
Drohne, und auch da kann man sich nicht sicher sein), was übrigens auch für Aufklärungsdrohnen gilt, denn wenn ich als Privatmann meine Drohne über Nachbars Garten kreisen lasse, dann ist das keine Aufklärung – militärisch für Spionage – sondern ein Eingriff in die Privatsphäre.
Zurück zum Thema: Man muss nicht Alles machen, nur weil es geht. (So in der Art hat das schon Carl Friedrich von Weizsäcker formuliert in dem Traktat „Von der Verantwortung des Wissenschaftlers im Atomzeitalter“; meine Klassenlektüre, ich gehöre nicht zur „Indignado“-Generation). Die Technik soll dem Menschen helfen („dienen“ finde ich zu überheblich), also muss sie kompatibel sein. Das betrifft nicht nur die Mensch-Maschine-Schnittstelle, sondern auch ganz besonders den Einsatz selbst.
Die Kernfrage ist also: Maschinen-Ethik: Warum unbemannte Systeme dort einsetzen, wo Menschen sind?

Zugegeben: die meisten Drohnen sind so klein, dass es
1. schwierig ist einen Menschen (oder ein Flugzeug) damit zu treffen und
2. ihn dabei zu körperlich verletzen (bzw. zu beschädigen).
Das Problem ist hier eher die Verletzung der Privatsphäre, des Datenschutzes und ggf. anderer persönlicher Freiheiten, wenn staatliche Organe in der Bodenstation wirken.

Etwas anderes sind aber die größeren Drohnen, die bei einem Absturz oder einer Kollision erhebliche
Schäden anrichten können (Das tun bemannte Flugzeuge auch, nur da Pilot und Passagiere in der Regel zu den Opfern gehören, betrachtet man die „Folgeschäden“ am Boden nicht: sonst müsste man die Flughäfen aus den Städten verbannen.)
Ja, sie sind sicherer als Modellflugzeuge, und ja, niemand würde so wahnsinnig sein sie über oder in unmittelbarer Nähe zu Menschen zu betreiben.
Aber: In welchen Szenarien steht das Risiko für Leib und Leben Unschuldiger (von Amtswegen quantifiziert mit nicht mehr als einem Toten je 100.000 Flugstunden) in einem rationalen Verhältnis zum Nutzen der Mission?
Noch vor zehn Jahren hat man gesagt, dass Drohnen dort eingesetzt werden, wo die drei ´D' anzutreffen sind: Dirty (Killer-Drohne), Dull (Aufklärungsdrohne) und Dangerous (Paket-Drohne?).
Dazu ein ethisch wertvolles Beispiel: Angenommen die UN versorgt Aleppo mit Lebensmitteln und setzt Drohnen ein, weil es (berechtigterweise) keine Piloten gibt, die für das Himmelfahrtskommando zu gewinnen sind (weil Dangerous): es sollte genügen, wenn die Zahl der dabei gerettet Leben die Zahl der Toten durch Drohnenabstürze übersteigt. (Übrigens: Ein EASA Vertreter hat mir mal gesagt, dass eine Drohne sicher sei, wenn sich die Anzahl der Unfälle in der Kategorie (z.B. Leichtflugzeug) durch den Einsatz der Drohne nicht „signifikant erhöht“ (da niemand drin sitzt, wird das ohnehin ein sportliches Unterfangen; wie gesagt, es ist nicht so einfach einen Menschen zu treffen; fragen Sie den Artilleristen).
Die Anzahl der Toten in Aleppo durch Drohnenabstürze - wohlgemerkt: wir sprechen von Paket-Drohnen, nicht Killer/Terror-Drohnen - „signifikant“ zu erhöhen, dürfe ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Es gibt durchaus Anwendungsfälle, in denen der Einsatz von Drohnen sinnvoll, kostengünstiger und
sicherer ist als bemannte Fluggeräte, und zwar auf der offenen See z.B. zur Inspektion eines Windparks, Suche nach Flüchtlingen im Mittelmeer oder zum Transport von hochwertigen Gütern wie eiligen Medikamenten.
Wenn ein bemanntes Fluggerät auf die offene See hinaus fliegt, dann muss der Pilot vorher einen
Flugplan einreichen, und es wird stets sichergestellt, dass Rettungskräfte wie Hubschrauber und
Seenotrettungsdienste die Besatzung im Fall eines Absturzes retten können - und sich dabei selbst in
Gefahr begeben.
Wird ein derartiger Job von einer Drohne übernommen, dann begibt sich niemand in Gefahr, es fallen
keine, zum größten Teil von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten für die Bereitstellung von
Rettungsinfrastruktur an, sollte die Drohne abstürzen, und dass sie dabei jemanden trifft ist auch sehr
unwahrscheinlich.
Mitunter herrschen übrigens vollkommen absurde Vorstellungen vom Betrieb einer Drohne. So stellt sich kaum jemand die Frage:
Business Case: Sind Drohnen wirklich billiger?
Es ist keineswegs so, dass es stets preisgünstiger ist, das bemannte Flugzeug durch eine Drohne zu
ersetzen. Ein gut dokumentiertes Beispiel findet sich in Baden-Württemberg: Ein bemannter
Polizeihubschrauber braucht einen Piloten und hat ggf. noch einen Beobachter an Bord. Die
Betriebskosten setzen sich (vereinfacht) aus Kraftstoff, periodischen Inspektionen, Wartung,
Instandhaltung, Versicherung, sowie Personal und Abschreibung zusammen, wobei die direkten
Betriebskosten und die Abschreibung in etwa in der gleichen Größenordnung liegen. Eine vergleichbares Hubschrauber-Drohnensystem (mit zwei Drohnen und einer Bodenstation) kostet aufgrund des notwendigen, hochzuverlässigen Autopiloten, des Breitband-Datenlinks und der Einrüstung der Bodenstation in eine Infrastruktur (Container, Truck oder Gebäude) um die vier Mio. EUR, also nicht wesentlich weniger als für den bemannten Hubschrauber. Kosten für Wartung und Instandhaltung sind identisch, ebenso die Personalkosten, denn das Personal in der Instandhaltung braucht ebenso wie der „Luftfahrzeugfernführer“ eine „Erstbefähigung“, also eine B1/B2-Lizenz bzw. eine reguläre Hubschrauber-Pilotenlizenz (die aufrecht erhalten werden muss) und der Pilot darüber hinaus natürlich den Luftfahrzeugfernführerschein, wobei wir jetzt einmal annehmen, dass es nicht erforderlich ist einen Ersatzpiloten in der Bodenstation vorhalten zu müssen. Eingesetzt werden die Polizeihubschrauber im Beispiel zu 21,6% für Primäraufgaben (z. B. Transport von SEK und Regierungsmitgliedern), 6,6% für Sekundäraufgaben (z. B. Gewässerüberwachung), 53,3% für Aus- und Fortbildung, 6,2% für Staffel-, Werkstatt- und Überführungsflüge und 12,3% für Sonderlagen.
Der Vorteil der Drohne ist, dass die Besatzung nicht gefährdet wird (merke: 1 Toter pro 100.000
Flugstunden bei Hubschraubern) – es sei denn, die Bodenstation befindet sich am Start-/Landeort und könnte von der Drohne getroffen werden. Der Vorteil des bemannten Hubschraubers ist, dass der Pilot z.B. an einem Unglücksort landen, helfen und Verletzte transportieren kann. Wesentlicher Nachteil der Drohne ist aber, dass sie tatsächlich nur für Sekundäraufgaben und Sonderlagen eingesetzt werden kann, die sich auf weniger als 20% des Flugaufkommens subsummieren. Von den sechs Einsatzhubschraubern der Baden-Württembergischen Polizeihubschrauberstaffel könnte also nur einer durch ein Drohnensystem ersetzt werden.
Fähigkeitserweiterung sieht anders aus.
Übrigens: Tatsächlich ist es der Polizei höchstrichterlich verboten, Hubschrauber im Umfeld von
Demonstrationen einzusetzen, weil durch die für den Demonstranten nicht erkennbare aber zu
unterstellende Möglichkeit der Bildaufzeichnung die Demonstrationsfreiheit eingeschränkt wird. Da der Einsatz einer Drohne im Umfeld einer Demo eigentlich nur und ausschließlich zur Bildaufzeichnung erfolgen kann (ein anderer Zweck fällt mir beim besten Willen nicht ein), müsste deren Einsatz auch grundsätzlich verboten sein. Schließlich waren es ja die Ordnungsbehörden, die anfangs unterstellt haben, dass jedes Modellflugzeug mit einer Kamerahalterung eine Drohne sei (Stichwort „kommerzielle Nutzung“). Es macht ja sonst niemand Fotos einfach nur so zum Spaß, oder doch?
BTW: kann ich mir eine Kamerahalterung in mein Selbstbauflugzeug / Experimental einbauen, das ja
bekanntlich auch nur von Privatpersonen in ihrer Freizeit und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt
darf?
© Matthias Vyshnevskyy, 03-12-2016, selbst seit 15 Jahren taktische Drohne.

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